Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Kreisjugendring München-Land ist bemüht, das Zuschussportal www.kjr-zuschuss.de im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Zuschussportal www.kjr-zuschuss.de. Rechtsgrundlage für die digitale Barrierefreiheit sind insbesondere Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV). Die Anforderungen an die Barrierefreiheit richten sich insbesondere nach § 9 BayDiV in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses Portal ist teilweise mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Die Eingabefelder in den Antragsformularen sowie in den Profilen von Benutzer*innen und Gruppierungen sind technisch nicht mit ihrer Beschriftung verknüpft. Screenreader lesen die Feldbezeichnung deshalb nicht zusammen mit dem Eingabefeld vor. Auch Fehler- und Hinweistexte der Formularprüfung sind nicht mit dem jeweiligen Feld verknüpft, und Pflichtfelder sind nur durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet.
- Einzelne Bedienelemente haben keine für Screenreader lesbare Bezeichnung, z. B. die Jahresauswahl und die Auswahl-Kästchen in der Antragsübersicht, die Kalender-Schaltflächen bei Datumsfeldern und Schaltflächen, die nur aus einem Symbol bestehen.
- Die weiße Schrift in der farbigen Navigationsleiste erreicht nicht das geforderte Kontrastverhältnis. Gleiches gilt für einzelne hellgraue Hinweistexte, z. B. die Kennzeichnung der Zielgruppe in den häufig gestellten Fragen.
- Links im Fließtext sind teilweise nur durch ihre Farbe vom umgebenden Text zu unterscheiden.
- Die Seiten haben keine Hauptüberschrift der ersten Ebene, und Überschriftenebenen werden teilweise übersprungen. Das erschwert die Orientierung mit Screenreadern.
- Es gibt keinen Link „Zum Inhalt springen“, mit dem sich die Navigation bei der Bedienung per Tastatur überspringen lässt.
- Vom Portal erzeugte PDF-Dokumente, z. B. Antragsausdrucke und Bescheide, sind keine barrierefreien (getaggten) PDF-Dokumente. Für Dateien, die von Antragstellenden hochgeladen werden, können wir keine Barrierefreiheit gewährleisten.
- Nach längerer Inaktivität wird die Sitzung ohne vorherige Warnung beendet. Nicht gespeicherte Eingaben können dabei verloren gehen.
Wir arbeiten daran, bestehende Barrieren schrittweise abzubauen und neue Inhalte möglichst barrierefrei bereitzustellen.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2026 erstellt und zuletzt am 04.10.2026 überprüft. Die Bewertung der Vereinbarkeit des Portals mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung auf Grundlage der Anforderungen der BITV 2.0 und der BayDiV.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen des Portals überprüft und aktualisiert.
Barrieren melden und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten erhalten? Bitte wenden Sie sich an:
Kreisjugendring München-Land
Burgweg 10
82049 Pullach
Tel.: 089/744140-0
Fax: 089/744140-33
E-Mail:
Webseite: www.kjr-ml.de
Bitte teilen Sie uns möglichst mit, auf welcher Seite bzw. bei welcher Funktion eine Barriere auftritt. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns über die oben genannte Kontaktmöglichkeit eine Barriere oder einen Mangel hinsichtlich der Barrierefreiheit mitgeteilt haben und Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet geblieben ist, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.